Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reinigungsunternehmens Putzengel Nicole Zeller, 4452 Itingen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Reinigungsfirma Putzengel und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Reinigungsfirma ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Die Reinigungsfirma bietet Reinigungsdienstleistungen für Privathaushalte und Gewerbebetriebe an. Der Umfang der Reinigungsarbeiten und die Häufigkeit werden zwischen der Reinigungsfirma und dem Kunden individuell vereinbart. Die Reinigungsfirma erbringt ihre Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Reinigungsdienstleistungen werden zwischen der Reinigungsfirma und dem Kunden individuell vereinbart und richten sich nach dem Umfang der Reinigungsarbeiten und der Häufigkeit. Die Reinigungsfirma ist berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich der Umfang der Reinigungsarbeiten oder die Häufigkeit ändern. Die Zahlung der vereinbarten Preise erfolgt nach Rechnungsstellung der Reinigungsfirma innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug.
4. Kündigung
Der Vertrag zwischen der Reinigungsfirma und dem Kunden kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von zehn Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Haftung
Die Reinigungsfirma haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Mitarbeiter verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Reinigungsfirma nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Die Reinigungsfirma verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen nach DSGVO einzuhalten und die Daten ihrer Kunden vertraulich zu behandeln.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.